Ihr Experte für besseres Sehen und Hören
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Die Leistungen des HÖREX Sorglos-Systems im Detail
Bestmögliche Hörgeräteversorgung im Sorglos-System
Sie erhalten die für Ihren Hörverlust in der gewählten Klasse für Sie am besten geeigneten Geräte, mit den von Ihnen ausgewählten Funktionen sowie die eventuell nötige Anbindung an externe Geräte (Telefon, Fernseher, Audiogeräte), Fernbedienungen. Diese Geräte werden entsprechend Ihren speziellen Bedürfnissen programmiert und angepasst.
Während der Systemlaufzeit werden alle notwendigen Programmierungen und Nachjustierungen, zum Beispiel bei einer Veränderung Ihres Hörvermögens, durchgeführt, sodass Ihre Hörgeräte immer möglichst optimal eingestellt sind
Gewährleistung und Garantie
Der Mitgliedsfachbetrieb der HÖREX, bei dem Sie Ihre Hörsystemversorgung inklusive Sorglos-System erworben haben, gewährt Ihnen 3 bzw. 6 Jahre lang Garantie ab Rechnungsdatum. Während der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsdauer und für ein weiteres Jahr bzw. für weitere vier Jahre (je nach Laufzeit des Sorglos-Systems von 36 oder 72 Monaten) gewährt Ihnen der Mitgliedsfachbetrieb der HÖREX eine Garantie auf alle Herstellungs- oder Materialfehler.
Im Garantiefall wird der Mitgliedsfachbetrieb schnellstmöglich Ihre Hörgeräte reparieren oder in neue gleichwertige Hörgeräte umtauschen. Herstellungs- und Materialfehler sind insbesondere folgende: Kontaktfehler, Fehler am Mikrochip oder Fehler an den mechanischen Komponenten.
Batterieversorgung
Während der Dauer des Sorglos-Systems (36 oder 72 Monate) erhalten Sie bei Ihrem HÖREX Mitgliedsfachbetrieb, bei dem Sie Ihre Hörsystemversorgung inklusive Sorglos-System erworben haben, alle für Ihre Hörgeräte notwendigen Batterien. Wegen der begrenzten Haltbarkeit kann dieser Ihnen die Batterien nicht für die gesamte Dauer des Sorglos-Systems aushändigen, sondern Sie erhalten diese dort bei Bedarf.
Reparaturen und Verschleiß- bzw. Ersatzteile
Sollten sonstige Reparaturen aus welchen Gründen auch immer während der Systemlaufzeit notwendig sein, beseitigt der Mitgliedsfachbetrieb der HÖREX, bei dem Sie Ihre Hörsystemversorgung inklusive Sorglos-System erworben haben, die Fehler schnellstmöglich und unentgeltlich. Alle notwendigen Verschleiß- bzw. Ersatzteile erhalten Sie während der Systemlaufzeit ohne Berechnung. Während des Zeitraumes von Reparaturen oder bei Verlust bzw. Zerstörung Ihrer Hörgeräte bis zur Neuanpassung erhalten Sie Leihgeräte der gleichen oder einer höheren Leistungsklasse.
Verlust oder Totalschaden
Sie erhalten einmaligen Ersatz für Ihre Hörgeräte bei Verlust oder Totalschaden durch Neugeräte des gleichen Typs bzw. durch Geräte mit mindestens den gleichen oder besseren Leistungsmerkmalen durch den Mitgliedsfachbetrieb der HÖREX, bei dem Sie Ihre Hörsystemversorgung inklusive Sorglos-System erworben haben. Der Eigenanteil beträgt in diesem Fall zwischen 10 % und 20 % des jeweiligen Gesamtkaufpreises der Erstgeräte mit Sorglos-System. Die genaue Höhe des Eigenanteils ist abhängig vom Typ der Erstgeräte und wird Ihnen vor Abschluss des Kaufvertrages Ihrer Erstgeräte mitgeteilt.
Alle anderen Leistungen des Sorglos-Systems erhalten Sie selbstverständlich auch für die Ersatzgeräte bis zum Ende der Systemlaufzeit der Erstgeräte. Auf Wunsch ist der Mitgliedsfachbetrieb der HÖREX, bei dem Sie Ihre Hörsystemversorgung inklusive Sorglos-System erworben haben, bei der Finanzierung des Eigenanteils im Falle des Verlustes oder des Totalschadens im Rahmen des Sorglos-Systems behilflich und empfiehlt Ihnen ein Kreditinstitut.
Zahlung
Die Zahlung des Gesamt-Eigenanteils/Gesamt-Privatpreises Ihres Sorglos-Systems kann mittels Einmalbetrag, gegebenenfalls aber auch in Raten erfolgen.
Preise des Sorglos-Systems
Die Preise des Sorglos-Systems sind abhängig vom Typ der ausgewählten Hörgeräte, des Zubehör und der Laufzeit des Sorglos-Systems (36 bzw. 72 Monate). Über die genaue Höhe der Kosten erhalten Sie von uns vor dem Erwerb des Sorglos-Systems Auskunft. Ihr persönliches Rechenbeispiel erhalten Sie selbstverständlich vor Vertragsabschluss.
Ratenkreditvertrag
Die Zusage über einen Ratenkredit erfolgt ausschließlich durch die finanzierenden Kreditinstitute und ist in jedem Fall individuell bonitätsabhängig.
Krankenkassenleistung
Die Kassenleistungen sind je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch. Daraus resultierend unterscheidet sich gegebenenfalls auch der Zuzahlungsbetrag als Differenz zum Privatpreis bzw. die Höhe der jeweiligen Monatsraten bei einem Ratenzahlungsvertrag für das Sorglos-System bei Verwendung der gleichen Hörgerätetypen.